Asylrecht

Die Stellung eines Asylantrages in Deutschland ist für viele Menschen das vorläufige Ende einer langen und entbehrungsreichen Reise. Das weitere Verfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht ist für die meisten hilfesuchenden Personen sehr undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar. Auch, dass ein negativer Asylbescheid, in Abhängigkeit von der Person und anderen Faktoren, nicht zwangsläufig auch eine Abschiebung zur Folge haben muss, wissen die Wenigsten.

Bereits daran erkennt man, dass es ratsam ist, sich bereits von Anfang an durch einen Fachanwalt im Asylverfahren beraten, vorbereiten und betreuen zu lassen. Es sollen schließlich alle Fakten und Umstände zur Sprache kommen, die für die Entscheidung wichtig sind.

Bereits im Asylverfahren lohnt sich der Blick in die Zukunft, um alle Möglichkeiten für einen langfristigen legalen Aufenthalt in Deutschland auszuleuchten und dementsprechend notwendige Vorbereitungen zu treffen.

Aufenthaltsrecht

Der Aufenthalt einer jeden Person in Deutschland ohne deutschen Pass wird durch das Aufenthaltsrecht geregelt. Hier stellen sich wichtige Fragen wie

  • Wie und wann kann man arbeiten und welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen?

  • Wann darf eine eigene Wohnung bezogen werden?

  • Wie erhalte ich die deutsche Staatsbürgerschaft?

  • Was sind die Voraussetzungen, dass meine Familienmitglieder nach Deutschland kommen können?

Bei den genannten und allen anderen Fragen hinsichtlich Ihres Aufenthaltsstatus stehen wir Ihnen gern mit unserem Fachwissen zur Seite.