Datenschutz
„Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts.“
Die Idee Daten als Ressource zu betrachten und damit vor einem unberechtigten Zugriff zu schützen, ist eine Idee unserer Zeit. Nicht umsonst hat der europäische, wie der nationale Gesetzgeber eine Reihe von Normen erlassen, die diesen Bereich begrenzen und regeln sollen. Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz oder auch Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind nur ein Ausschnitt aus der äußerst komplexen und sich ständig mit den Technologien wandelnden Materie. Seit Mai 2018 hat sich der gesetzgeberische Ton noch einmal stark verschärft. So stehen für Verstöße gegen den Datenschutz nun Bußgelder im Raum, die für jedes Unternehmen, klein wie groß, existenzbedrohend sind. Diese bewegen sich im Bereich von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem welche Summe höher ist!
Damit Ihnen dies nicht passiert, gibt es eine einfache Lösung: Der externe Datenschutzbeauftragte!
Doch warum sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten ernennen? Die Antwort ist ganz einfach: Risikomanagement. Viele Unternehmen sind, ohne es zu wissen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Tun Sie dies nicht, lauert hier ein Bußgeld von zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem welche Summe höher ist! Hand auf Herz: Sind Sie sich wirklich zu 100 Prozent sicher, dass Ihr Unternehmen nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist? Und ist Ihnen diese Gewissheit schlimmstenfalls zehn Millionen Euro wert? Sicherlich nicht.
Aber warum soll es denn dann ein Externer sein, reicht nicht eine Schulung eines Mitarbeitenden?
Grundsätzlich gilt: Datenschutz ist ein juristisches Thema. Es erfordert nicht nur detaillierte Kenntnis der gesetzlichen Normen und gesetzgeberischen Erwägungsgründe sondern auch eine konstante Beobachtung der Rechtsprechung und Weiterbildung. Hierfür fallen bei einem mittelständischen Unternehmen mindestens zehn bis 15 Stunden pro Woche an. Viel einfacher und kosteneffizienter ist es doch, wenn sich Ihre Mitarbeitenden auf ihre eigentliche Aufgabe konzentriert und Sie dieses Thema in die Hand von Spezialisten geben.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit dieses wichtige Thema direkt auszulagern. Sie erhalten einen kompetenten Ansprechpartner in Sachen Datenschutz, der nicht nur die Datenschutzerklärung Ihrer Website erstellt, optimiert und an sich verändernde Rechtsprechung anpasst und Sie so gegenüber Abmahnanwälten sichert. Wir überprüfen und optimieren auch Ihre betriebsinternen Abläufe und schützen Sie damit vor Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden. Darüber hinaus sind wir für die Behörden direkter Ansprechpartner, sodass die meisten Fragen und Probleme direkt durch uns mit den Behörden geklärt werden können und für Sie meist keinerlei zusätzliche Arbeitskraft verloren geht.
Sicher haben Sie sich schon mit dem Thema Datenschutzbeauftragter beschäftigt. Warum wir auch kleinen Unternehmen empfehlen, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen:
Auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, ist es in jedem Fall sinnvoll. Denn die Bestimmungen zum Datenschutz müssen Sie einhalten, mit oder ohne Datenschutzbeauftragten! Passieren Ihnen jedoch Fehler, stehen Sie sehr schnell vor existenzbedrohenden Bußgeldern. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie, auch ohne gesetzliche Pflicht hierzu, einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der Ihnen dieses Risiko vom Hals hält.
Natürlich wissen wir, dass das Investitionsvolumen bei jungen Firmen und Startups, insbesondere beim Bootstrapping, limitiert ist und auch andere Bereiche finanziert werden müssen. Daher bieten wir gerade für Startups und junge Unternehmen ein individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Konzept. Fragen Sie uns einfach nach einem persönlichen Beratungstermin und wir entwickeln zusammen ein Konzept für Ihr Unternehmen!